Freitag, 17. April 2020

Katze zugelaufen?


Die meisten der in unserer Gegend gehaltenen Katzen sind Freigänger und durchstreifen täglich ihr Revier. Daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn fremde Katzen regelmäßig bei Ihnen vorbeikommen. Wenn eine Katze gut genährt ist, ein glänzendes Fell hat und keinen kranken Eindruck macht, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Katze einen Besitzer hat. Solche Katzen sollten nicht gefüttert werden, damit sie in ihr Zuhause zurückkehren und dort nicht schmerzlich vermisst werden. 

Es kommt leider immer wieder vor, dass Menschen versuchen, Katzen mit Futter an sich zu binden oder auch direkt im Haus oder der Wohnung einsperren, damit diese sich an sie gewöhnen. Hat dieses Tier jedoch einen Besitzer, kann dies als Diebstahl gewertet werden. Darüber hinaus sucht irgendwo eine Familie verzweifelt nach ihrem Liebling. 
Generell gilt, läuft Ihnen eine zahme Katze in einem guten Zustand zu, handelt es sich um ein Fundtier. Damit keine strafbare Fundunterschlagung vorliegt, muss jedes Fundtier den zuständigen Behörden (bei uns das Ordnungsamt Sternberger Seenland) gemeldet werden. 

jede zugelaufene Katze muss dem Ordnungsamt gemeldet werden
So hat auch jeder der seine Katze vermisst eine Chance, diese wiederzufinden. Immer mehr Katzen haben auch einen Chip implantiert und sind bei dem Fundtierregister Tasso gemeldet. Dieser Chip kann ausgelesen und so der Besitzer ermittelt werden. Hierfür wenden Sie sich an einen Tierarzt oder auch an uns. Wir helfen gerne, Katzen wieder mit ihren Besitzern zu vereinen.